Auch beim Zensus 2021 soll es eine Gebäude- und Wohnungszählung geben Bild: Haufe Online Redaktion

Der Zensus 2021 kommt

Der Zensus 2021 kommt

Das Öffnen der Jahresabrechnung Ihres Stromanbieters macht Ihnen Angst? Hohe Stromkosten müssen nicht unbedingt von einer übermäßigen Nutzung elektronischer Geräte herrühren. Oft sind es die Geräte selbst, die einen zu hohen Verbrauch haben. Mit ein paar Tricks lassen sich diese Stromfresser aufspüren und beseitigen.

Der Zensus 2011 ist noch vielen in Erinnerung, nun laufen die Vorbereitungen für den kommenden Zensus an, der 2021 stattfinden soll. Die Bundesregierung hat den Entwurf des „Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021)“ vorgelegt. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung des kommenden Zensus geschaffen werden.

Gebäude- und Wohnungszählung

Der Zensus 2021 soll wie erstmals der Zensus 2011 hauptsächlich registergestützt durchgeführt werden und auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfassen. Beim Zensus 2011 wurden zu den Gebäuden Merkmale wie Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen und Baujahr abgefragt und zu Wohnungen Merkmale wie Nutzungsart, Wohnfläche, Ausstattung und Zahl der Bewohner. Auch beim Zensus 2021 sollen alle relevanten Immobiliendaten erfragt werden. Als auskunftspflichtige Personen waren neben den Eigentümern auch WEG-Verwalter im Gesetz genannt. (Zu den Aufgaben des WEG-Verwalters beim Zensus 2011: Der Verwalter-Brief September 2010)

Der Zensus 2011 hatte ergeben, dass in Deutschland weniger Menschen leben als zuvor angenommen, es gleichzeitig aber deutlich mehr Wohnungen gibt als bislang gedacht.

Zensus 2021 beruht auf EU-Vorgabe

Mit der regelmäßigen Durchführung eines Zensus werden Vorgaben der EU umgesetzt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über Volks- und Wohnungszählungen müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation ermitteln und der EU-Kommission übermitteln.

 

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/zensus-2021_84342_388270.html