Der Nießbrauch ist eine bewährte Kapitalschutz-Strategie für Immobilien!

Der Nießbrauch ist eine bewährte Kapitalschutz-Strategie für Immobilien!

Die Eintragung eines Nießbrauchs ist für mich eine der effizientesten und kostengünstigsten Rechts-Strategien, die ich kenne. Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen aus einer fremden Sache, eines fremden Rechts oder eines Vermögens zu ziehen.

In Deutschland ist der Nießbrauch im § 100 BGB geregelt.

Der Nießbrauch (lat. usus fructus) ist, vereinfacht gesagt, die Schenkung eines Vermögenswertes, bei dem der Schenkende sein Eigentum abgibt, aber die daraus resultierenden Einnahmen oder Erträge und den Vermögenswert weiterhin nutzen kann.

Tragen Sie beispielsweise für Ihre Immobilie einen Nießbrauch in Form eines lebenslangen Wohnrechtes für Ihre Frau, Ihre Kinder oder Ihre Enkel ein, dann wird die Immobilie selbst bei einer Zwangsversteigerung unattraktiv.

Selbst für den Fall des schmerzlichen Eigentumsverlustes Ihrer Immobilie haben Sie die beruhigende Sicherheit, dass Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen weiterhin dort wohnen können durch das eingetragene Nießbrauchsrecht.

Alle Vermögenswerte können grundsätzlich mit einem Nießbrauch versehen werden!

Sie können grundsätzlich alle Vermögenswerte mit einem Nießbrauch versehen. Das sind beispielsweise Mieteinnahmen bei Immobilien, Zinsen bei Bankguthaben oder Anleihen, oder Dividenden bei Aktiendepots.

Ein Nießbrauch kann selbst bei beweglichen Sachen, beispielsweise einem Auto, eingetragen werden. Ebenso bei Rechten wie Gesellschaftsanteilen oder Versicherungspolicen.

Verstärken Sie jetzt den Kapitalschutz für Ihre Immobilie!

Die Hälfte des Vermögens deutscher Bürger steckt in Immobilien, das ist zusätzlich sehr verlockend für den Staat und Fiskus. Immobilieneigentümer sind zudem über die Grundbücher absolut eindeutig erfasst, dadurch leicht zuordenbar und belastbar.

Das Nießbrauchsrecht ist in vielen Fällen, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge und Absicherung von Familiengenerationen (Erblassern und Erben), eine empfehlenswerte Kapitalschutz-Strategie für die Vermögenswerte Immobilien, Bankeinlagen, Wertpapierdepots sowie Lebens- und Rentenversicherungen.

Nicht nur für inländische Vermögen, sondern gerade auch für Kapitalanlagen im Ausland.

 

Quelle:       http://www.investor-verlag.de/boersen-wissen/kapitalschutz-wissen/der-niessbrauch-ist-eine-bewaehrte-kapitalschutz-strategie-fuer-immobilien/